Gerichtsdolmetscher
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher sind in eine beim Justizministerium geführte Liste eingetragen und werden von Gerichten und Behörden beigezogen, wenn eine Sprachmittlung erforderlich ist.
Die Eintragung setzt eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, den Nachweis fachlicher Eignung in einer Prüfung und persönliche Vertrauenswürdigkeit voraus. Sie ist befristet und in bestimmten Abständen zu erneuern.
Aus der Zertifizierung folgen zwei Befugnisse: die Beiziehung in Verfahren, wo sie zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erforderlich ist und im Strafverfahren einen eigenen Anspruch des Beschuldigten begründet, sowie die Beglaubigung von Übersetzungen, die diesen die Eigenschaft öffentlicher Urkunden verleiht.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz.