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Recht & Verfahren

Gericht für den öffentlichen Dienst

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union war ein Fachgericht, das über Streitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten entschied. Errichtet wurde es 2005 und mit 1. September 2016 wieder aufgelöst.

Seine Zuständigkeiten gingen auf das Gericht der Europäischen Union über, das seither dienstrechtliche Streitigkeiten in erster Instanz behandelt. Im Gegenzug wurde die Zahl der Richter dort erhöht.

Wer ältere Entscheidungen oder Literatur heranzieht, trifft daher auf ein Gericht, das nicht mehr besteht. Die Judikatur bleibt inhaltlich maßgeblich, die Zuständigkeit hat sich aber verschoben.

Gegenstand solcher Verfahren sind Auswahl- und Beförderungsentscheidungen, Dienstbezüge, Disziplinarmaßnahmen und die Beendigung von Dienstverhältnissen des Personals der Organe. Vorgeschaltet ist ein verwaltungsinternes Beschwerdeverfahren, das vor der Klage auszuschöpfen ist.