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Recht & Verfahren

Gemeinschaftsrechtswidrigkeit

Auch: Unionsrechtswidrigkeit

Gemeinschaftsrechtswidrigkeit, heute Unionsrechtswidrigkeit, liegt vor, wenn eine nationale Regelung oder eine behördliche Maßnahme gegen Unionsrecht verstößt.

Die Folgen unterscheiden sich von jenen der Verfassungswidrigkeit: Die betroffene Norm wird nicht aufgehoben, sondern im Anwendungsbereich des Unionsrechts unangewendet gelassen, was jedes Gericht und jede Behörde selbst wahrzunehmen hat.

Daneben stehen mehrere Durchsetzungswege offen. Die Europäische Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das über ein Mahnschreiben und eine begründete Stellungnahme zur Klage beim Europäischen Gerichtshof führt und bei fortgesetztem Verstoß mit Pauschalbeträgen und Zwangsgeldern endet. Einzelne können sich unmittelbar auf hinreichend bestimmte und unbedingte Bestimmungen berufen und Rechtsschutz vor den nationalen Gerichten suchen.

Erleidet jemand durch einen qualifizierten Verstoß einen Schaden, kommt ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch in Betracht, der auch Akte der Gesetzgebung und letztinstanzliche Entscheidungen erfassen kann. Insoweit reicht er weiter als die nationale Amtshaftung.