Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand, in Städten Stadtrat, in Städten mit eigenem Statut Stadtsenat, ist das kollegiale Verwaltungsorgan der Gemeinde zwischen Gemeinderat und Bürgermeister.
Seine Mitglieder werden vom Gemeinderat aus dessen Mitte gewählt, wobei die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien nach ihrer Stärke berücksichtigt werden, ein Proporzsystem, das die politische Zusammensetzung der Vertretung abbildet (Art 117 B-VG).
Dem Vorstand obliegen jene Angelegenheiten, die weder dem Gemeinderat vorbehalten noch dem Bürgermeister zugewiesen sind. Typischerweise bereitet er die Sitzungen des Gemeinderats vor, entscheidet über Geschäfte bis zu bestimmten Wertgrenzen und wirkt bei Personalangelegenheiten mit.
Ihm gehören der Bürgermeister als Vorsitzender sowie die Vizebürgermeister und weitere Mitglieder an. Zuständigkeiten, Größe und Bezeichnung unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, weil die Gemeindeorganisation Landessache ist.