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Freigrenze

Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem keine Belastung eintritt, bei dessen Überschreiten aber der gesamte Betrag erfasst wird. Darin liegt der Unterschied zum Freibetrag, der stets abgezogen wird und nur den übersteigenden Teil belastet.

Die Wirkung ist daher sprunghaft: Wer die Freigrenze geringfügig überschreitet, wird schlechter gestellt als jemand, der knapp darunter bleibt.

Beispiele finden sich bei der Geringfügigkeitsgrenze der Sozialversicherung, bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit einzelnen Befreiungen sowie bei Abgaben und Gebühren mit Bagatellregelungen.

Wegen der Härte an der Schwelle sehen manche Regelungen Einschleifbestimmungen vor, die den Übergang abmildern. Bei der Auslegung ist die Unterscheidung genau zu treffen, weil die Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch häufig vermengt werden.