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Recht & Verfahren

Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der im Rahmen eines organisierten Vertriebssystems ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird: über Website, Telefon, E-Mail oder Bestellformular, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit. Geregelt ist er im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.

Kern des Schutzes ist das Rücktrittsrecht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, das bei Waren ab Erhalt und bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss läuft. Unterbleibt die Belehrung, verlängert sich die Frist erheblich.

Hinzu treten umfangreiche Informationspflichten vor Vertragsabschluss und die Pflicht, eine Bestellschaltfläche eindeutig zu beschriften. Fehlt der Hinweis auf die Zahlungspflicht, kommt kein Vertrag zustande.

Ausnahmen bestehen etwa für maßgefertigte Waren, verderbliche Güter und entsiegelte Datenträger.