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Recht & Verfahren

Auswärtsgeschäft

Ein Auswärtsgeschäft ist ein Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wird. Der Begriff hat die frühere Bezeichnung Haustürgeschäft abgelöst und ist im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz geregelt.

Erfasst sind Verträge bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit außerhalb der Geschäftsräume, Verträge, die nach persönlicher Ansprache außerhalb der Geschäftsräume unmittelbar danach in diesen geschlossen werden, sowie Verträge auf Ausflügen, die der Unternehmer zu Absatzzwecken organisiert hat.

Kern des Schutzes ist das Rücktrittsrecht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, dessen Frist sich bei unterbliebener Belehrung erheblich verlängert. Hinzu treten vorvertragliche Informationspflichten.

Ausgenommen sind unter anderem Verträge geringen Werts und einzelne Vertragstypen mit eigener Regelung.