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Recht & Verfahren

Besuchscafe

Auch: Besuchsbegleitung

Ein Besuchscafe ist eine betreute Einrichtung, in der Kontakte zwischen einem Kind und jenem Elternteil stattfinden, bei dem es nicht hauptsächlich lebt.

Angeordnet oder empfohlen wird die begleitete Kontaktanbahnung dort, wo ein unbegleiteter Kontakt dem Kindeswohl nicht entspräche, also nach längerer Kontaktunterbrechung, bei hoher Konfliktbelastung zwischen den Eltern, bei Unsicherheiten über die Erziehungsfähigkeit oder nach Gewaltvorfällen.

Fachkräfte begleiten den Kontakt, übernehmen die Übergabe des Kindes und dokumentieren den Verlauf. Das Gericht kann die Berichte im Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren verwerten.

Rechtliche Grundlage ist das Recht des Kindes auf regelmäßigen persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen, das als Recht des Kindes und nicht als Anspruch der Eltern konzipiert ist (§ 187 ABGB). Zur Unterstützung kann das Gericht eine Besuchsbegleitung anordnen. Getragen werden solche Einrichtungen von Familienberatungsstellen und Kinderschutzorganisationen, die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Einkommen.