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Karriere

Exklusivauftrag

Auch: Alleinvermittlungsauftrag

Ein Exklusivauftrag verpflichtet den Auftraggeber, für eine bestimmte Position nur eine Personalberatung zu beauftragen. Im Gegenzug übernimmt diese eine intensivere Suchleistung und erhält im Regelfall eine erfolgsunabhängige Vergütungskomponente. Rechtlich handelt es sich um einen Alleinvermittlungsauftrag.

Zwischen Unternehmen ist er frei gestaltbar. Die zwingenden Beschränkungen des Maklergesetzes über Höchstdauer und Folgen der Verletzung schützen Verbraucher und greifen hier nicht.

Zu regeln sind Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen einer Verletzung. Üblich sind Vereinbarungen, wonach das volle Honorar auch dann gebührt, wenn die Stelle während der Exklusivfrist anderweitig besetzt wird. Solche Klauseln sind wirksam, unterliegen aber bei übermäßiger Ausgestaltung der Sittenwidrigkeitskontrolle.

Klarzustellen ist ferner, ob eigene Direktbewerbungen und interne Besetzungen erfasst sind, weil daraus die häufigsten Streitigkeiten entstehen.