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Recht & Verfahren

Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Kommission. Er gibt der Union die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten vor.

Gesetzgeberisch wird er nicht tätig, darin liegt der entscheidende Unterschied zum Rat der Europäischen Union, der gemeinsam mit dem Parlament Rechtsakte beschließt. Seine Beschlüsse fasst er im Regelfall im Konsens, wo die Verträge es vorsehen, entscheidet er einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit.

Zu seinen Aufgaben zählen die Festlegung strategischer Interessen in der Außen- und Sicherheitspolitik, der Vorschlag für das Amt des Kommissionspräsidenten, die Ernennung des Hohen Vertreters sowie die Behandlung besonders strittiger Fragen, die auf Ratsebene nicht gelöst werden konnten.

Der Präsident wird für zweieinhalb Jahre gewählt und ist einmal wiederwählbar. Von beiden Einrichtungen zu unterscheiden ist der Europarat, der nicht zur Union gehört.