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Recht & Verfahren

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird von einer natürlichen Person allein betrieben. Ein eigener Rechtsträger entsteht nicht, weshalb der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen unbeschränkt haftet. Gegründet wird es ohne Kapitalerfordernis und ohne Gesellschaftsvertrag, im Regelfall mit der Gewerbeanmeldung.

Die Eintragung im Firmenbuch ist verpflichtend, sobald die Umsatzschwelle des Unternehmensgesetzbuchs überschritten wird. Darunter ist sie freiwillig und bringt die Berechtigung, eine Firma zu führen. Mit der Eintragung gelten die unternehmensrechtlichen Bestimmungen über Firma, Prokura und Rechnungslegung.

Steuerlich unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer, sozialversicherungsrechtlich besteht Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz.

Für die Übertragung ist zu beachten, dass beim Erwerb eines fortgeführten Unternehmens die Haftung für Altverbindlichkeiten eintreten kann.