Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Gehalt

e-card

Die e-card ist der Schlüssel zu den Leistungen der österreichischen Sozialversicherung. Sie weist die Versicherungszugehörigkeit aus und ersetzt den früheren Krankenschein. Ausgestellt wird sie vom zuständigen Krankenversicherungsträger.

Beim Arztbesuch wird über sie die Anspruchsberechtigung online geprüft, worauf die Abrechnung zwischen Arzt und Träger erfolgt.

Auf der Karte selbst sind nur wenige Daten gespeichert: Name, Sozialversicherungsnummer und die Kartennummer. Gesundheitsdaten befinden sich nicht darauf, sondern werden über die Sozialversicherungsnummer in den jeweiligen Systemen geführt, insbesondere in der elektronischen Gesundheitsakte, deren Nutzung widersprochen werden kann.

Die Karte trägt zudem eine Bürgerkartenfunktion, die für Behördenwege aktiviert werden kann. Bei Verlust ist eine Sperre zu veranlassen. Die Weitergabe an Dritte ist strafbar.