Durchführungsregelung
Eine Durchführungsregelung ist eine Vorschrift, die eine allgemeiner gehaltene Regelung näher ausführt und für den Vollzug handhabbar macht.
Der Begriff begegnet auf mehreren Ebenen. Im innerstaatlichen Recht bezeichnet er die Ausführungsgesetze der Länder zu Grundsatzgesetzen des Bundes, wie sie die Kompetenzverteilung in bestimmten Materien vorsieht (Art 12 B-VG), sowie Verordnungen, die ein Gesetz konkretisieren.
Im Unionsrecht meint er die Durchführungsrechtsakte, mit denen die Kommission oder ausnahmsweise der Rat einheitliche Bedingungen für die Durchführung verbindlicher Rechtsakte festlegt, wobei die Mitgliedstaaten über Ausschüsse mitwirken (Art 291 AEUV). Davon zu unterscheiden sind delegierte Rechtsakte, die den Basisrechtsakt in nicht wesentlichen Punkten ergänzen oder ändern (Art 290 AEUV).
Allen Erscheinungsformen gemeinsam ist die Bindung an die Grundlage: Die Durchführungsregelung darf den Rahmen der ermächtigenden Norm nicht überschreiten, andernfalls ist sie rechtswidrig und aufhebbar.