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Recht & Verfahren

Draufgabe

Auch: Angeld

Die Draufgabe, auch Angeld, ist ein Betrag oder Gegenstand, den eine Partei bei Vertragsabschluss der anderen übergibt (§ 908 ABGB). Ihre Funktion ist doppelt: Sie dient als Zeichen des ernstlichen Abschlusswillens und als Sicherung der Erfüllung.

Wird der Vertrag erfüllt, ist die Draufgabe auf die Leistung anzurechnen oder zurückzustellen. Bei Nichterfüllung entscheidet die Verantwortlichkeit: Liegt sie beim Geber, verfällt die Draufgabe dem Empfänger, liegt sie beim Empfänger, hat er das Doppelte zurückzustellen.

Der Berechtigte kann stattdessen auch Erfüllung oder Schadenersatz verlangen. Die Draufgabe ersetzt diese Ansprüche nicht, sondern tritt neben sie, wobei eine Anrechnung erfolgt. Gegenüber Verbrauchern besteht ein richterliches Mäßigungsrecht, wenn die Draufgabe übermäßig hoch ist.

Zu unterscheiden ist sie vom Reugeld, das den Rücktritt gerade erlaubt, sowie von der Anzahlung, die bloß eine Teilzahlung ohne Sicherungsfunktion darstellt.