Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Dissens

Dissens ist das Fehlen einer Willensübereinstimmung: Die Erklärungen der Parteien decken sich nicht, weshalb kein Vertrag zustande kommt.

Zu unterscheiden sind zwei Formen. Beim offenen Dissens ist den Parteien bewusst, dass sie sich über einen Punkt nicht geeinigt haben. Bleibt ein wesentlicher Punkt offen, entsteht kein Vertrag. Bleibt nur ein Nebenpunkt offen, kann der Vertrag dennoch zustande kommen und die Lücke wird durch dispositives Recht geschlossen.

Beim versteckten Dissens glauben beide, einig zu sein, während ihre Erklärungen objektiv auseinandergehen, etwa weil ein mehrdeutiger Begriff verwendet wurde. Maßgeblich ist dann, wie die Erklärung nach dem objektiven Erklärungswert zu verstehen war. Lässt sich kein eindeutiger Sinn ermitteln, liegt Dissens vor.

Vom Dissens abzugrenzen ist der Irrtum: Dort besteht ein Vertrag, dessen Inhalt aber von der Vorstellung einer Partei abweicht, weshalb er unter den Voraussetzungen der Irrtumsregeln angefochten werden kann. Wer im Vertrauen auf ein vermeintliches Zustandekommen Aufwendungen tätigt, kann unter Umständen den Vertrauensschaden ersetzt verlangen.