Digitale Souveränität
Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit, über die eigenen Daten und die eingesetzte Technologie selbst zu bestimmen, ohne dem Zugriff oder der Verfügungsmacht Dritter ausgeliefert zu sein.
Für Kanzleien und Rechtsabteilungen ist der Begriff nicht bloß politisch, sondern berufsrechtlich bedeutsam. Die Verschwiegenheitspflicht verlangt, dass der Zugriff Dritter auf Mandatsdaten ausgeschlossen ist.
Datenschutzrechtlich stellt sich die Frage bei Anbietern, die dem Recht von Drittstaaten unterliegen. Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind nur unter zusätzlichen Voraussetzungen zulässig, und maßgeblich ist nicht allein der Serverstandort, sondern auch, ob der Anbieter behördlichen Herausgabeverlangen seines Sitzstaats unterliegt.
Praktische Antworten sind die Verarbeitung im europäischen Rechtsraum, Verschlüsselung mit eigener Schlüsselverwaltung sowie vertragliche und technische Absicherungen. Die Prüfung ist zu dokumentieren.