Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen
Für die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen an Verbraucher besteht ein eigenes Gewährleistungsregime, das eine Unionsrichtlinie umsetzt und im Verbrauchergewährleistungsgesetz geregelt ist. Erfasst sind Software, Apps, E-Books, Streaming, Cloud-Speicher und soziale Netzwerke, auch dann, wenn der Verbraucher statt eines Preises personenbezogene Daten bereitstellt.
Der Unternehmer schuldet die vertragsgemäße Leistung nach subjektiven und objektiven Kriterien. Bei fortlaufender Bereitstellung besteht die Pflicht während der gesamten Dauer, und es sind Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates bereitzustellen, solange der Verbraucher sie vernünftigerweise erwarten kann.
Bei Vertragswidrigkeit stehen Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Preisminderung und Vertragsbeendigung zur Verfügung. Änderungen der Leistung durch den Unternehmer sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig und lösen ein Beendigungsrecht aus.
Nach Vertragsende bestehen Pflichten zur Rückgabe von Inhalten des Verbrauchers und Beschränkungen der weiteren Datennutzung.