Digitale Signatur
Digitale Signatur bezeichnet das technische Verfahren, mit dem elektronische Signaturen erzeugt werden: Aus dem Dokument wird ein Prüfwert gebildet und mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners verschlüsselt, während der öffentliche Schlüssel die Überprüfung ermöglicht.
Damit werden zwei Eigenschaften gesichert: die Zuordnung zum Signator und die Unverändertheit des Dokuments, weil jede nachträgliche Änderung den Prüfwert verändert.
Der Begriff beschreibt somit die Technik, während die elektronische Signatur die rechtliche Kategorie bezeichnet. Im Sprachgebrauch werden beide häufig gleichgesetzt. Für die Rechtswirkung kommt es nicht auf das Verfahren an, sondern darauf, ob die Anforderungen an eine qualifizierte Signatur erfüllt sind.
Vertrauensdiensteanbieter, die Zertifikate ausstellen, unterliegen einer Aufsicht und werden in Vertrauenslisten geführt.