Dialektik
Dialektik bezeichnet ein Verfahren der Erkenntnisgewinnung durch Rede und Gegenrede. Positionen werden einander gegenübergestellt, geprüft und zu einer weiterführenden Einsicht verbunden.
Ihren Ursprung hat sie in der antiken Philosophie, in Hegels Denken erhielt sie die geläufige Struktur von These, Antithese und Synthese.
Für das Recht ist sie mehr als eine philosophische Anleihe: Der Zivilprozess ist dialektisch aufgebaut, weil Klage und Klagebeantwortung, Vorbringen und Gegenvorbringen einander bedingen und das Gericht seine Entscheidung erst aus dieser Auseinandersetzung gewinnt. Der Strafprozess folgt derselben Logik mit Anklage und Verteidigung.
Auch die juristische Argumentation ist dialektisch angelegt. Wer eine Auffassung vertritt, hat die Gegenposition ernsthaft darzustellen und zu entkräften, statt sie zu übergehen. In der Ausbildung zeigt sich das im Streitstandaufbau wissenschaftlicher Arbeiten und in der Erwartung, in Prüfungen beide Seiten einer strittigen Frage zu entwickeln, bevor eine Entscheidung getroffen wird.