Destinatär
Ein Destinatär ist die Person, der die Erträge oder das Vermögen einer Stiftung zugutekommen sollen. Bei der Privatstiftung heißt sie Begünstigter.
Kennzeichnend ist, dass eine Stiftung keine Eigentümer und keine Mitglieder hat: Das gewidmete Vermögen gehört der Stiftung selbst, und der Destinatär hat keine Anteilsrechte, sondern nur jene Ansprüche, die ihm die Stiftungserklärung einräumt. Wer Begünstigter ist, ergibt sich entweder unmittelbar aus der Stiftungserklärung oder aus der Feststellung durch die dafür vorgesehene Stelle (§ 5 PSG).
Der Umfang der Rechte hängt von der Gestaltung ab. Mancher Begünstigte hat einen durchsetzbaren Anspruch auf laufende Zuwendungen, ein anderer nur eine Anwartschaft, über die der Vorstand nach Ermessen entscheidet. Unabhängig davon stehen Begünstigten Informationsrechte gegenüber der Stiftung zu, insbesondere Einsicht in Jahresabschluss und Stiftungsurkunden.
Praktisch relevant ist die Konstruktion bei der Unternehmensnachfolge, weil sie erlaubt, Vermögen zusammenzuhalten und Erträge an die Familie zu leiten, ohne die Substanz aufzuteilen.