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Recht & Verfahren

Derogieren

Derogieren bedeutet, eine geltende Rechtsnorm ganz oder teilweise aufzuheben. Das Wort stammt vom lateinischen derogare und wird sowohl für ausdrückliche Aufhebungsanordnungen des Gesetzgebers als auch für die stillschweigende Verdrängung durch eine jüngere, inhaltlich widersprechende Regelung verwendet.

Zuständig ist stets ein Organ mit entsprechender Rechtserzeugungsmacht: Ein Gesetz kann nur durch ein Gesetz derselben oder höherer Stufe derogiert werden, eine Verordnung durch das ermächtigende Gesetz oder durch eine neue Verordnung desselben Organs.

Nicht derogieren kann die Praxis. Eine Norm verliert ihre Geltung nicht dadurch, dass sie über lange Zeit nicht angewendet wird. Die Vorstellung einer Aufhebung durch Nichtgebrauch, die dem älteren Recht als Desuetudo bekannt war, ist der geltenden Rechtsordnung fremd.

Auch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs derogiert im technischen Sinn nicht, sondern hebt eine Norm wegen ihrer Rechtswidrigkeit auf, wobei der Gerichtshof eine Frist für das Außerkrafttreten setzen kann.