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Recht & Verfahren

Derogation

Derogation ist die Aufhebung einer Rechtsnorm durch eine andere. Unterschieden wird die formelle Derogation, bei der die neue Norm die alte ausdrücklich außer Kraft setzt, von der materiellen, bei der die ältere Regelung durch eine inhaltlich widersprechende jüngere verdrängt wird, ohne dass dies ausgesprochen wird.

Für die Auflösung solcher Widersprüche gelten anerkannte Kollisionsregeln: Das spätere Gesetz geht dem früheren vor (lex posterior derogat legi priori), das speziellere dem allgemeineren (lex specialis derogat legi generali), und beide Regeln greifen nur zwischen Normen gleicher Stufe. Eine rangniedrigere Norm kann eine ranghöhere nicht verdrängen, sondern ist ihrerseits rechtswidrig.

Von der Derogation zu unterscheiden ist die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof, die keine Kollisionsfrage löst, sondern eine Norm wegen Verfassungs- oder Gesetzwidrigkeit beseitigt, sowie das Außerkrafttreten befristeter Regelungen durch bloßen Zeitablauf.

Sprachlich begegnet daneben die Abrogation als vollständige Aufhebung, während Derogation im engeren Sinn auch eine teilweise Aufhebung meinen kann.