Derogationsnorm
Eine Derogationsnorm ist eine Rechtsvorschrift, deren Inhalt darin besteht, eine andere Norm außer Kraft zu setzen. Sie gebietet kein Verhalten, sondern beseitigt geltendes Recht.
Typische Erscheinungsform sind die Schlussbestimmungen von Gesetzen, in denen aufgezählt wird, welche früheren Vorschriften mit dem Inkrafttreten der Novelle außer Kraft treten.
Rechtstheoretisch ist ihre Einordnung umstritten, weil sie sich nicht in das Schema von Gebot, Verbot und Erlaubnis fügt. Kelsen behandelte sie als eigenständige Normkategorie, deren Funktion sich mit der Aufhebung erschöpft.
Praktisch bedeutsam ist die Frage, was geschieht, wenn eine Derogationsnorm selbst aufgehoben wird. Die derogierte Norm lebt dadurch nach herrschender Auffassung nicht automatisch wieder auf, sofern der Gesetzgeber das nicht ausdrücklich anordnet. Für die Rechtsanwendung folgt daraus die Notwendigkeit, bei älteren Sachverhalten stets die zum maßgeblichen Zeitpunkt geltende Fassung zu ermitteln. Das Rechtsinformationssystem des Bundes stellt dafür historische Fassungen bereit.