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Recht & Verfahren

dauerhafter Datenträger (P2B-VO)

Ein dauerhafter Datenträger ist im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung jedes Instrument, das es dem Empfänger ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass er sie während eines für den Zweck angemessenen Zeitraums einsehen und unverändert wiedergeben kann (VO (EU) 2019/1150).

Der Begriff findet sich mit gleichem Inhalt im gesamten Verbraucher- und Plattformrecht der Union. Erfüllt werden die Anforderungen etwa durch Papier, E-Mail, PDF-Dateien oder USB-Speicher. Eine gewöhnliche Website genügt nicht, weil deren Inhalt jederzeit einseitig geändert werden kann. Anders liegt es bei einem geschützten Kundenbereich, auf dessen Inhalt der Nutzer dauerhaft und unverändert zugreifen kann.

Praktische Bedeutung hat die Anforderung dort, wo Plattformbetreiber Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen mitteilen oder eine Sperre begründen müssen: Diese Mitteilungen sind auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln, damit der gewerbliche Nutzer sie später beweisen kann.

Wird die Form nicht eingehalten, ist die Mitteilung unwirksam und die beabsichtigte Änderung entfaltet keine Wirkung.