Darlehensvaluta
Die Darlehensvaluta ist der Betrag oder die Menge vertretbarer Sachen, die aufgrund eines Darlehensvertrags tatsächlich an den Darlehensnehmer ausbezahlt oder übergeben wird.
Der Begriff trennt die Zusage von der Zuzählung: Der Vertrag entsteht bereits mit der Einigung, die Valuta ist seine Erfüllung durch den Darlehensgeber.
Praktische Bedeutung hat die Unterscheidung mehrfach. Die Rückzahlungspflicht bemisst sich nach dem tatsächlich Empfangenen, Zinsen laufen ab der Zuzählung, und die Verjährung des Rückforderungsanspruchs knüpft an die Fälligkeit der Rückzahlung an.
Häufig weicht der ausbezahlte vom vereinbarten Betrag ab, etwa weil ein Disagio einbehalten oder Gebühren abgezogen werden. Für Verbraucherkredite ist deshalb der effektive Jahreszins anzugeben, der solche Abzüge einrechnet. Wird die Valuta nicht ausbezahlt, kann der Darlehensnehmer auf Zuzählung klagen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Bauvorhaben wird die Auszahlung typischerweise in Tranchen nach Baufortschritt vereinbart.