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Recht & Verfahren

condictio indebiti

Die condictio indebiti ist der Anspruch auf Rückforderung einer Zahlung, die auf eine in Wahrheit nicht bestehende Schuld geleistet wurde (§ 1431 ABGB).

Vorausgesetzt ist, dass der Leistende im Irrtum über das Bestehen der Schuld war. Wer weiß, dass er nichts schuldet, und dennoch zahlt, kann nicht zurückfordern, weil seine Leistung als Schenkung oder als bewusste Zuwendung zu werten ist (§ 1432 ABGB).

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Rückforderung, wenn eine verjährte oder nur formungültige Verbindlichkeit erfüllt wurde. Hier bestand eine Schuld, deren Durchsetzbarkeit lediglich gehemmt war.

Typische Anwendungsfälle sind Doppelzahlungen, überhöhte Überweisungen und Zahlungen auf einen nichtigen Vertrag. Der Anspruch richtet sich auf Herausgabe des Geleisteten samt Nutzungen, gegenüber dem unredlichen Empfänger in verschärftem Umfang. Die Beweislast für den Irrtum und für das Fehlen der Schuld trifft den Rückfordernden, was die praktische Durchsetzung nicht selten erschwert.