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Karriere

Buddy-System

Beim Buddy-System wird einer neu eintretenden Person eine erfahrene Kollegin oder ein erfahrener Kollege als informelle Ansprechperson zur Seite gestellt. Das Konzept stammt aus dem Personalmanagement und ist rechtlich nicht geregelt, zwei Abgrenzungen sind dennoch bedeutsam.

Erstens bleibt die Verantwortung für die Unterweisung nach dem Arbeitnehmerschutzrecht beim Arbeitgeber. Sie ist nachweislich vor Aufnahme der Tätigkeit und durch fachlich geeignete Personen vorzunehmen, die Übertragung an eine Kollegin ohne entsprechende Eignung genügt nicht und lässt die Haftung des Arbeitgebers unberührt.

Zweitens ist die Betreuungstätigkeit Arbeitszeit und im Rahmen der Arbeitszeitaufzeichnungen zu erfassen. Wird sie zusätzlich vergütet, ist die Zahlung Entgelt.

In Kanzleien ist ergänzend zu beachten, dass die Ausbildungsverantwortung für Rechtsanwaltsanwärter beim ausbildenden Rechtsanwalt liegt und nicht auf einen Kollegen übergeht.