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Recht & Verfahren

Blauer Brief

Als blauer Brief wird umgangssprachlich eine behördliche Sendung bezeichnet, die auf eine Verwaltungsübertretung folgt. Die Bezeichnung geht auf die früher verwendete Farbe der Kuverts zurück und wird vor allem für Anonymverfügungen und Strafverfügungen im Straßenverkehr verwendet. Ein Rechtsbegriff ist sie nicht.

Rechtlich zu unterscheiden sind die Formen. Die Anonymverfügung ergeht ohne Ermittlung des Lenkers an den Zulassungsbesitzer, wird bei fristgerechter Zahlung wirkungslos und scheitert sonst, worauf ein ordentliches Verfahren folgt.

Die Strafverfügung ergeht gegen eine bestimmte Person und wird bei Einspruch außer Kraft gesetzt.

Rechtsmittelfristen und Folgen unterscheiden sich daher erheblich, weshalb der Inhalt und nicht die Farbe des Kuverts maßgeblich ist. Verwandt ist der Begriff des weißen Briefs für andere behördliche Zusendungen.