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Recht & Verfahren

Berner Konvention

Auch: Berner Übereinkunft

Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, kurz Berner Konvention, 1886 geschlossen und mehrfach revidiert, ist der älteste und wichtigste völkerrechtliche Vertrag des Urheberrechts.

Ihr Kernprinzip ist die Inländerbehandlung: Jeder Vertragsstaat gewährt Werken aus anderen Verbandsstaaten denselben Schutz wie den Werken seiner eigenen Staatsangehörigen. Ebenso bedeutsam ist der Formalitätenverzicht. Urheberrechtsschutz entsteht mit der Schöpfung des Werks und darf nicht von Registrierung, Hinterlegung oder einem Vermerk abhängig gemacht werden.

Daneben legt die Konvention Mindestrechte fest, darunter Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe sowie die Urheberpersönlichkeitsrechte, und eine Mindestschutzdauer von fünfzig Jahren nach dem Tod des Urhebers. Österreich und die übrigen EU-Staaten gehen mit siebzig Jahren darüber hinaus.

Verwaltet wird sie von der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Über das TRIPS-Abkommen sind ihre wesentlichen Bestimmungen auch für die Mitglieder der Welthandelsorganisation verbindlich. Österreich gehört dem Verband seit 1920 an, umgesetzt ist der Schutz im Urheberrechtsgesetz.