Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht berechtigt eine Person, über ein Konto zu verfügen, ohne selbst Kontoinhaber zu sein. Erteilt wird sie im Regelfall auf einem Formular des Kreditinstituts, das die Legitimation des Bevollmächtigten prüft und die Vollmacht evident hält. Ihr Umfang kann auf einzelne Geschäfte beschränkt oder umfassend ausgestaltet werden.
Rechtlich bedeutsam ist die Trennung von Innen- und Außenverhältnis. Die Bank prüft nur die Vollmacht, nicht ob der Bevollmächtigte im Innenverhältnis berechtigt ist. Überschreitet er seine Befugnisse, bleibt die Verfügung gegenüber der Bank wirksam, und der Kontoinhaber ist auf Ansprüche gegen den Bevollmächtigten verwiesen.
Nach dem Tod des Kontoinhabers erlischt die Vollmacht nicht automatisch. Sie besteht fort, sofern nichts anderes vereinbart ist, wobei die Erben sie widerrufen können und das Guthaben zum Nachlass gehört.
Widerruf ist jederzeit möglich und der Bank mitzuteilen.