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Recht & Verfahren

Bankenkonsortium

Auch: Konsortium

Ein Bankenkonsortium ist der vorübergehende Zusammenschluss mehrerer Kreditinstitute zur gemeinsamen Durchführung eines Geschäfts, das für ein einzelnes Institut zu groß oder zu riskant wäre.

Typische Anwendungsfälle sind die Emission von Aktien und Anleihen sowie der Konsortialkredit, bei dem mehrere Banken einem Kreditnehmer gemeinsam Mittel zur Verfügung stellen. Rechtlich handelt es sich um eine Gelegenheitsgesellschaft, die im Regelfall als Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzuordnen ist. Nach außen tritt üblicherweise ein Konsortialführer auf, der die Abwicklung koordiniert.

Bei der Emission unterscheidet man das Übernahmekonsortium, das die Papiere fest übernimmt und das Platzierungsrisiko trägt, vom Begebungskonsortium, das lediglich die Platzierung besorgt.

Für den Kreditnehmer bedeutet die Konstruktion einen Vertrag mit mehreren Gläubigern, deren Ansprüche im Regelfall selbständig bleiben, für die Banken verteilt sie das Ausfallrisiko. Die interne Aufteilung von Quoten, Haftung und Vergütung regelt der Konsortialvertrag.