Auskunftsbeschränkung
Eine Auskunftsbeschränkung begrenzt die Weitergabe von Daten aus einem Register.
Im Melderecht bestehen zwei Formen: die Auskunftssperre, die auf Antrag bei schutzwürdigem Interesse und insbesondere bei Gefährdung verhängt wird und Meldeauskünfte an Private ausschließt, sowie die eingeschränkte Auskunft, bei der nur bestimmte Daten weitergegeben werden. Behörden und Gerichte behalten den Zugriff.
Vergleichbare Beschränkungen bestehen im Personenstandswesen für sensible Eintragungen sowie bei Adoptionen, wo die Herkunftsdaten besonderem Schutz unterliegen.
Für die Rechtsverfolgung ist die Kehrseite bedeutsam: Wer gegen eine geschützte Person vorgehen will, erhält keine Anschrift und muss die Ermittlung der Abgabestelle über das Gericht veranlassen oder die Bestellung eines Zustellkurators beantragen.