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Recht & Verfahren

Amtstag

Auch: Gerichtstag

Der Amtstag, auch Gerichtstag, ist ein regelmäßig festgelegter Sprechtag bei Gericht, an dem sich Bürgerinnen und Bürger ohne Termin und ohne anwaltliche Vertretung an das Gericht wenden können.

Angeboten wird er vor allem bei den Bezirksgerichten, üblicherweise an einem Vormittag pro Woche. Die genauen Zeiten legt jedes Gericht selbst fest.

Sein praktischer Zweck ist der Zugang zum Recht dort, wo kein Anwaltszwang besteht: Anträge und Klagen können mündlich zu Protokoll gegeben werden, etwa in Unterhalts-, Obsorge- und Exekutionssachen oder bei Klagen unterhalb der Anwaltspflichtgrenze. Daneben werden allgemeine Auskünfte über den Ablauf von Verfahren, über Zuständigkeiten und über die erforderlichen Unterlagen erteilt.

Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn leistet das Gericht dabei nicht. Es darf weder Erfolgsaussichten beurteilen noch eine Partei beraten, weil es zur Unparteilichkeit verpflichtet ist. Wer inhaltliche Beratung oder Vertretung benötigt, ist auf einen Rechtsanwalt verwiesen, für den bei Bedürftigkeit Verfahrenshilfe beantragt werden kann.