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Recht & Verfahren

Amnestie

Eine Amnestie ist der generelle Straferlass für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen, der durch Bundesgesetz ausgesprochen wird. Sie beseitigt die Strafbarkeit oder die verhängte Strafe für alle Personen, die unter die festgelegten Voraussetzungen fallen (Art 93 B-VG).

Kennzeichnend ist ihr genereller Charakter: Anders als die Begnadigung, die der Bundespräsident im Einzelfall nach rechtskräftiger Verurteilung ausspricht, wirkt sie kraft Gesetzes für eine ganze Gruppe, etwa für bestimmte Delikte oder Tatzeiträume. Von der Abolition, der Niederschlagung eines konkreten anhängigen Verfahrens durch den Bundespräsidenten, unterscheidet sie ebenfalls die Allgemeinheit der Wirkung.

Was genau erlassen wird, also die Verfolgung, die Strafe oder auch die Nebenfolgen wie die Tilgung im Strafregister, ergibt sich aus dem jeweiligen Amnestiegesetz. Die Schuld des Täters wird durch eine Amnestie nicht beseitigt: Sie verzichtet auf die staatliche Strafe, spricht aber niemanden frei.

In Österreich wurde von diesem Instrument zuletzt in der Nachkriegszeit in größerem Umfang Gebrauch gemacht. Heute hat es kaum praktische Bedeutung.