Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist das Zahlungsversprechen einer Bank, gegen Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb einer Frist einen festgelegten Betrag zu zahlen. Es sichert vor allem Geschäfte im Außenhandel ab, bei denen Käufer und Verkäufer einander nicht kennen.
Der Ablauf ist standardisiert: Der Käufer beauftragt seine Bank mit der Eröffnung zugunsten des Verkäufers, dieser liefert und reicht die vereinbarten Papiere ein, etwa Rechnung, Transportdokument, Versicherungspolizze und Ursprungszeugnis. Entsprechen sie den Bedingungen, wird gezahlt.
Zwei Grundsätze prägen das Instrument: Es ist vom Grundgeschäft losgelöst, sodass die Bank Einwendungen aus dem Kaufvertrag nicht prüft, und es gilt Dokumentenstrenge. Die Bank prüft ausschließlich die Papiere, und schon geringfügige Abweichungen berechtigen zur Zurückweisung.
Unterschieden wird zwischen widerruflichen und unwiderruflichen sowie zwischen bestätigten und unbestätigten Akkreditiven. Bei der Bestätigung tritt eine zweite Bank mit eigenem Zahlungsversprechen hinzu, was das Länderrisiko abfedert.
Gesetzlich ist das Akkreditiv in Österreich nicht eigens geregelt. In der Praxis werden die international einheitlichen Richtlinien der Internationalen Handelskammer vereinbart. Für den Verkäufer ersetzt es die Vorauszahlung, für den Käufer die Lieferung auf gutes Vertrauen.