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Recht & Verfahren

Adhäsionsprinzip

Das Adhäsionsprinzip erlaubt es dem Opfer einer Straftat, seine privatrechtlichen Ansprüche gegen den Täter im Strafverfahren zu verfolgen, statt dafür einen eigenen Zivilprozess führen zu müssen. Der zivilrechtliche Anspruch haftet gleichsam am Strafverfahren an.

Getragen wird es von zwei Überlegungen: Das Strafgericht erhebt den Sachverhalt ohnehin, sodass Doppelarbeit vermieden wird, und das Opfer kommt schneller und ohne Kostenrisiko zu einem Titel.

Die österreichische Strafprozessordnung setzt das Prinzip mit der Stellung des Privatbeteiligten um, dem eigene Verfahrensrechte zukommen, etwa das Recht auf Akteneinsicht, auf Beweisanträge und auf Teilnahme an der Hauptverhandlung.

Grenzen hat das Prinzip dort, wo die zivilrechtliche Beurteilung das Strafverfahren erheblich verzögern würde. Dann verweist das Gericht den Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg. Umgekehrt bindet ein rechtskräftiges strafgerichtliches Urteil den Zivilrichter insoweit, als er von der festgestellten Täterschaft nicht abweichen darf.