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Ausbildung & Prüfung

Rechtsanwaltsprüfung (RAP)

Auch: Anwaltsprüfung

Die Rechtsanwaltsprüfung (RAP) ist die Berufsprüfung vor dem Oberlandesgericht und Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwält:innen in Österreich.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Klausuren, u. a. mit Schriftsatz- und Vertragsarbeiten) und einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungssenat. Antreten kann, wer die erforderliche Praxiszeit nachweist, im Kern die Konzipientenzeit.

Erfahrungsberichte zeigen ein klares Muster: Schriftsätze üben schlägt Skripten lesen, und die mündliche Prüfung entscheidet sich überdurchschnittlich oft am Verfahrensrecht. Eine strukturierte Vorbereitung über mehrere Monate ist der Normalfall.

Viele Kanzleien unterstützen mit Lernfreistellungen, Kurskostenzuschüssen und internen Probeprüfungen. Ein Kriterium, das bei der Kanzleiwahl mehr Gewicht verdient, als es oft bekommt.