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Recht & Verfahren

Online-Schnittstelle (DSA)

Eine Online-Schnittstelle ist im Sinn des Gesetzes über digitale Dienste jede Software, einschließlich Websites oder Teilen davon sowie Anwendungen, mit deren Hilfe Nutzer auf die Dienste eines Anbieters zugreifen und mit ihm interagieren können (VO (EU) 2022/2065).

Der Begriff ist bewusst technikneutral gefasst und erfasst neben klassischen Websites auch mobile Apps und eingebettete Oberflächen.

Praktische Bedeutung hat er als Anknüpfungspunkt mehrerer Pflichten: Das Verbot irreführender Gestaltung, sogenannter dark patterns, untersagt es, Online-Schnittstellen so zu gestalten, dass Nutzer in ihrer Entscheidungsfreiheit getäuscht oder manipuliert werden, etwa durch aufdringliche Wiederholung von Aufforderungen, durch das Erschweren einer Kündigung oder durch optische Hervorhebung nur einer Option.

Ebenso knüpfen die Pflichten zur Kennzeichnung von Werbung und zur Bereitstellung von Melde- und Beschwerdefunktionen an die Schnittstelle an. Derselbe Begriff findet sich in weiteren Rechtsakten des Digital- und Verbraucherrechts.