nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst (DMA)
Das Gesetz über digitale Märkte übernimmt den Begriff des nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienstes aus dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und macht ihn zu einem der zentralen Plattformdienste, für die ein Unternehmen als Torwächter benannt werden kann (VO (EU) 2022/1925).
Damit sind Messenger- und Chatdienste unmittelbar erfasst, sofern die Schwellenwerte zu Umsatz, Marktkapitalisierung und Nutzerzahlen erreicht werden.
Praktisch bedeutsamste Folge ist die Interoperabilitätspflicht: Benannte Torwächter müssen die Grundfunktionen ihres Kommunikationsdienstes, zunächst Einzelnachrichten und den Austausch von Dateien, in weiteren Stufen Gruppenkommunikation und Sprach- sowie Videoanrufe, auf Ersuchen für andere Anbieter zugänglich machen, ohne das Schutzniveau der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu senken.
Ziel ist es, Netzwerkeffekte aufzubrechen, die den Wechsel zu kleineren Anbietern erschweren. Durchgesetzt werden die Pflichten unmittelbar von der Europäischen Kommission.