Machine Learning
Machine Learning bezeichnet Verfahren, bei denen Systeme aus Daten Muster ableiten, statt einer ausdrücklich programmierten Regel zu folgen. Unterschieden wird nach der Art des Trainings: beim überwachten Lernen anhand gekennzeichneter Beispiele, beim unüberwachten anhand von Strukturen in nicht gekennzeichneten Daten.
Juristische Anwendungen sind die Klassifikation von Dokumenten, die Erkennung von Vertragsklauseln und die Vorhersage von Verfahrensausgängen.
Rechtlich bedeutsam ist die Abhängigkeit von den Trainingsdaten. Verzerrungen im Datenbestand werden fortgeschrieben, weshalb bei Entscheidungen über Personen, in der Personalauswahl, bei Kreditvergabe oder in der Strafrechtspflege, Diskriminierungsrisiken bestehen.
Die Verordnung über künstliche Intelligenz knüpft daran Anforderungen an Datenqualität und Risikomanagement für Hochrisiko-Systeme. Datenschutzrechtlich sind Zweckbindung und die Grenzen automatisierter Einzelentscheidungen zu beachten.