Filesharing
Filesharing ist der Austausch von Dateien über Netzwerke, bei dem Nutzer Inhalte zugleich beziehen und anderen zur Verfügung stellen.
Urheberrechtlich ist dabei nicht der Bezug allein maßgeblich, sondern die gleichzeitige Weitergabe. Das Zurverfügungstellen geschützter Werke greift in das Verwertungsrecht ein und ist ohne Zustimmung unzulässig. Die Ausnahme für Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch deckt das nicht ab, weil sie das Verbreiten an die Öffentlichkeit nicht erfasst.
Ansprüche des Rechteinhabers sind Unterlassung, Beseitigung, angemessenes Entgelt sowie bei Verschulden Schadenersatz und Herausgabe des Gewinns. Hinzu treten Auskunftsansprüche gegen Vermittler. Strafrechtlich ist die gewerbsmäßige Verletzung erfasst.
Praktisch bedeutsam ist die Frage der Zuordnung eines Anschlusses zu einer bestimmten Person, weil sich daraus die Haftung des Anschlussinhabers ergibt.