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Recht & Verfahren

Codex Iuris Canonici

Auch: CIC, Kirchenrecht

Der Codex Iuris Canonici (CIC) ist das Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche für den lateinischen Ritus. Die erste Fassung stammt von 1917, die geltende wurde 1983 promulgiert.

Er regelt die innere Ordnung der Kirche, also Ämter und Hierarchie, Sakramentenrecht einschließlich des kanonischen Eherechts, Vermögensrecht, Straf- und Prozessrecht der kirchlichen Gerichte. Für die Ostkirchen katholischer Tradition gilt ein eigenes Gesetzbuch.

Staatliches Recht ist der CIC in Österreich nicht: Er bindet die Gläubigen im innerkirchlichen Bereich, während für die staatliche Rechtsordnung ausschließlich deren eigene Normen maßgeblich sind. Berührungspunkte entstehen über das Religionsrecht und über das Konkordat, den Staatsvertrag zwischen der Republik und dem Heiligen Stuhl, der Fragen wie Religionsunterricht, kirchliche Rechtspersönlichkeit und Vermögensangelegenheiten regelt.

Praktisch bedeutsam ist die Trennung im Eherecht: Die kirchliche Trauung hat in Österreich keine zivilrechtliche Wirkung, und ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren ersetzt keine staatliche Scheidung.