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Recht & Verfahren

Abbauvertrag

Ein Abbauvertrag ist der Vertrag, mit dem der Grundeigentümer einem anderen gestattet, Bodenbestandteile wie Schotter, Kies, Sand, Ton oder Torf auf seinem Grundstück zu gewinnen und abzutransportieren, üblicherweise gegen ein nach der Abbaumenge bemessenes Entgelt.

Rechtlich ist er ein gemischter Vertrag, dessen Einordnung von der Gestaltung abhängt: Steht die Überlassung des Grundstücks zur Nutzung im Vordergrund, liegt er nahe beim Bestandvertrag. Steht der Erwerb der gewonnenen Substanz im Vordergrund, nähert er sich dem Kauf. Diese Einordnung ist keine akademische Frage, weil davon abhängt, welche Regeln über Gewährleistung, Beendigung und Kündigung anzuwenden sind.

Um dem Abbauberechtigten eine gesicherte Position zu verschaffen, wird das Recht häufig als Dienstbarkeit ausgestaltet und im Grundbuch einverleibt. Dann wirkt es auch gegen einen späteren Erwerber der Liegenschaft.

Der Vertrag ersetzt keine behördliche Bewilligung: Der Abbau bedarf regelmäßig einer Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz oder nach dem jeweiligen Landesrecht sowie naturschutz- und wasserrechtlicher Bewilligungen. Üblich sind zudem Vereinbarungen über die Rekultivierung der Fläche nach Abschluss der Gewinnung.