A posteriori
A posteriori (lateinisch „vom Späteren her“) bezeichnet eine Erkenntnis oder Beurteilung, die sich erst aus der Erfahrung ergibt, also im Nachhinein, nach Kenntnis der tatsächlichen Umstände.
Der Ausdruck stammt aus der Erkenntnistheorie und bildet dort das Gegenstück zum a priori Gewussten, das unabhängig von Erfahrung feststeht. In juristischen Texten wird er meist im schlichten Sinn von „im Nachhinein betrachtet“ verwendet: Ob ein Verhalten sorgfaltswidrig war, lässt sich a posteriori leicht beurteilen, während die Prüfung auf den Zeitpunkt der Handlung abzustellen hat.
Genau darin liegt seine praktische Bedeutung für die Haftung. Der Sorgfaltsmaßstab bemisst sich nach der Sicht vor dem Ereignis, nicht nach dem später bekannten Ausgang. Ein Rückschaufehler würde jede unglückliche Entscheidung nachträglich als fahrlässig erscheinen lassen. Ähnlich funktioniert die Beurteilung der höheren Gewalt, bei der es auf die Vorhersehbarkeit im Voraus ankommt.