Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

A priori

Auch: a posteriori (Gegenbegriff)

A priori (lateinisch „vom Früheren her“) bezeichnet eine Aussage oder Annahme, die von vornherein feststeht, also unabhängig von Erfahrung und ohne Prüfung des Einzelfalls gilt.

Der Ausdruck stammt aus der Philosophie, wo er seit Kant Erkenntnisse benennt, die nicht aus der Erfahrung gewonnen werden, etwa mathematische Sätze. Die juristische Sprache verwendet a priori meist schlicht im Sinn von „von vornherein“: Ein Vorbringen ist a priori ungeeignet, wenn es den behaupteten Anspruch selbst dann nicht tragen könnte, wenn alles zuträfe.

Das Gegenstück ist a posteriori, eine Beurteilung, die erst aus der Erfahrung oder nach Prüfung des konkreten Falls möglich ist. Wie andere lateinische Wendungen verdichtet der Ausdruck die Argumentation, ersetzt aber keine Begründung.