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Worldwide08.03.20232 Min. Lesezeit

Was hat eine Toblerone-Verpackung mit dem Gesetz zu tun?

Von Redaktion LawFinder

Der Lebensmittelkonzern Mondelez muss das Design auf der Toblerone-Verpackung ändern, um nicht gegen die „Swissness-Verordnung“ zu verstoßen. Ausschlaggebend hierfür ist die Verlegung eines Teils der Toblerone-Produktion in die slowakische Hauptstadt Bratislava. Denn gemäß dem 2017 verabschiedeten Swissness-Gesetz sind nationale Symbole und Schweizerkreuze auf der Verpackung von Produkten, die die Swissness-Kriterien nicht erfüllen, untersagt.

Das Gesetz schreibt vor, dass bei Lebensmitteln, die ein Schweizer Nationalsymbol tragen oder sich als „Swiss made“ bezeichnen, mindestens 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, bei Milch und Milchprodukten sind es sogar 100 Prozent. Die wesentlichen Arbeiten zur Herstellung eines Produkts müssen zudem in der Schweiz stattfinden. Ausnahmen gibt es für Rohstoffe, die nicht in der Schweiz vorkommen, wie zum Beispiel Kakao.

Auf den Toblerone-Verpackungen steht in Zukunft zudem „established in Switzerland“ (gegründet in der Schweiz) und nicht mehr „of Switzerland“ (aus der Schweiz).

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