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Gastbeitrag23.08.20264 Min. Lesezeit

Vollautonomes Fahren: Interview mit fokus Rechtsanwälte

Von Redaktion LawFinder

Jeder Tesla hat die Hardware für vollautonomes Fahren schon an Bord, es fehlt nur noch ein Softwareupdate: Mit diesem Versprechen hat Tesla jahrelang verkauft. Im April 2026 hat eine niederländische Behörde die Software dann tatsächlich zugelassen, allerdings nur für Fahrzeuge mit neuer Hardware. Dazu kommt: Auf einer Aktionärskonferenz räumte Tesla ein, dass die alte Hardware 3 zu wenig Rechenleistung für vollautonomes Fahren hat. Aus Sicht von Philipp Kalser, LL.M. und Dr. Clemens Stegner (Partner bei fokus Rechtsanwälte) fehlt diesen Fahrzeugen damit eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft. Mit kein-autonomes-fahren.at haben sie eine Anlaufstelle gestartet, auf der Betroffene ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen können. Im Interview erklären die beiden Anwälte, was Tesla-Fahrer jetzt tun sollten.


Im April 2026 hat eine niederländische Behörde Teslas Software fürs autonome Fahren zugelassen. Aber nur für Autos mit neuer Hardware. Wann haben Sie das gelesen, und wann war Ihnen klar, dass daraus ein Fall wird?

Wir verfolgen diese Sache schon wesentlich länger als seit April 2026 und haben daher auf die Zulassung sogar aktiv gewartet. Aus unserer Sicht hat sich schon länger abgezeichnet, dass Fahrzeuge mit der älteren Hardware wohl auf der Strecke bleiben. Der April brachte hier Klarheit.

Erklären Sie das Problem in drei Sätzen. So, dass es ein Tesla-Fahrer ohne Jusstudium versteht.

Tesla hat Käufern in der Vergangenheit aus unserer Sicht klar zugesichert, dass jeder Tesla bereits über die für vollständig autonomes Fahren erforderliche Hardware verfügt und künftig dafür nur ein – auch nachträglich käuflich erwerbbares – Softwareupdate nötig sein wird. Nun wurde auf einer Aktionärskonferenz von Tesla zugestanden, dass die alte Hardware (Hardware 3) nicht über genügend Rechenleistung verfügt, um vollständig autonomes Fahren zu ermöglichen. Damit fehlt jedem Tesla, in dem die alte Hardware verbaut ist, eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft.

Sie haben dafür eine eigene Plattform gestartet: kein-autonomes-fahren.at. Was passiert dort, wenn sich jemand meldet?

Die Plattform dient als Anlaufstelle für all jene, die an einem koordinierten Vorgehen gegen Tesla interessiert sind. Wir bieten Nutzern dazu eine sehr einfache Möglichkeit an, die eigene Betroffenheit durch eine kostenlose Ersteinschätzung zu prüfen.   

Die ersten Wochen nach dem Start der Seite: Was ist reingekommen, und was hat Sie daran überrascht?

Wir erleben regen Zulauf an Menschen, die ihre Ansprüche prüfen lassen möchten. Wir hatten zwar mit regem Zulauf bzw öffentlichen Interesse gerechnet, das tatsächliche Ausmaß hat uns dann aber doch überrascht.

Die erste Prüfung kostet nichts. In der Kanzlei sind Sie vier Partner. Was passiert, wenn sich tausend Leute melden?

Korrekt, die erste Prüfung kostet nicht. Wir haben in der Vergangenheit mit geringeren personellen Ressourcen bereits größte Fälle, dh zig-tausend zu prüfende Fälle, schnell und sehr erfolgreich bearbeitet. Da wäre für uns also kein Problem.

Angenommen, die Prüfung fällt gut aus. Was ist für Betroffene realistisch drin: Geld zurück, Preisminderung, neue Hardware?

Auch das hängt vom Einzelfall ab. Wir sehen grundsätzlich auch für einen Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs gute Argumente. Der Käufer könnte in diesem Fall den Kaufpreis zurückerhalten, müsste sich aber ein Nutzungsentgelt anrechnen lassen. Auch Preisminderung kommt in Betracht. Der Austausch der Hardware ist dagegen nach den uns vorliegenden Informationen derzeit technisch nicht möglich. Ob und wann das möglich werden könnte, müsste Tesla beantworten.

Jemand hat so ein Auto in der Garage und liest das hier. Was macht er als Erstes, und was soll er dafür heraussuchen?

Am besten auf kein-autonomes-fahren.at einsteigen und mit der dort auffindbaren Anleitung prüfen, welche Hardware verbaut ist. 

Wie viel Zeit hat man? Gibt es einen Punkt, ab dem es zu spät ist?

Das hängt vom konkreten Fall ab und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Aber es ist klar, dass man nicht ewig Zeit hat, seine Ansprüche geltend zu machen.

 

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Steckbrief: Persönliche Fragen an Clemens Stegner

Fahren Sie selbst Tesla?
Ja.

Selbst lenken oder lenken lassen?
Beides. Kommt auf die konkrete Strecke an.

Ihr erstes eigenes Auto?
Ein Hyundai Tiburon, Baujahr 2005.

Vergleich oder Urteil?
Das kommt sehr auf den Inhalt des Vergleichs an.

Wann fahren Autos allein über den Ring? (Jahreszahl)
2027 


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Steckbrief: Persönliche Fragen an Philipp Kalser

Fahren Sie selbst Tesla?
Nein.

Selbst lenken oder lenken lassen?
Eher selbst lenken, kommt aber auf die Strecke an.

Ihr erstes eigenes Auto?
Ein Toyota Yaris, Baujahr 2015.

Vergleich oder Urteil?
Schwierig zu sagen. Aber ich vermute, dass sich die Gerichte mit dieser Sache befassen werden müssen.

Wann fahren Autos allein über den Ring? (Jahreszahl)
2027/28

Redaktion LawFinder

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