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Gastbeitrag21.12.20222 Min. Lesezeit

Unterschiedliche Compliance-Anforderung in Politik & Wirtschaft?

Von Dr. Georges Leser · Gastautor

Zuletzt habe ich über fehlende Compliance in Zusammenhang mit der #startup300 sowie im Bereich der #Krypto und #Startup Branche berichtet.

Der Begriff der Compliance ist seit Jahren ein wesentliches Thema bei Großunternehmen, aber auch bei KMU. Eine besondere Bedeutung hat die Compliance in der Finanz- und Versicherungsbranche.

Compliance-Abteilungen von Unternehmen müssen daher einen großen Aufwand zur Verhinderung möglicher Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiter betreiben. Compliance-Vorschriften sind mit Sicherheit notwendig. Der Regelungsumfang und der tiefgreifende Prüfungsauftrag an Compliance-Vorschriften für Unternehmen ist jedoch absolut überschießend. Auch Aufsichtsbehörden sind damit überfordert, weswegen die einzelne Regelung wiederum wenig Sinn ergibt.

Es ist schlichtweg weltfremd, dass sich ein CEO eines börsenotierten Unternehmens wegen einer Flasche Rotwein in Höhe von EUR 150,- (beispielsweise, weil die Regelung bis zu EUR 100,- ist) als Weihnachtsgeschenk zu einer rechtswidrigen Handlung verleiten lässt. Hier besteht mit Sicherheit kein Interessenkonflikt und steht dies in einem krassen Widerspruch zu den häufig zitierten „zu hohen“ Gehältern von Führungskräften. Wenn ein CEO ein hohes Gehalt hat, lässt er sich von „kleineren Beträgen“ wohl nicht verleiten.

Auf politischer Ebene ist hingegen trotz zahlreicher Skandale in den letzten Jahren weiterhin Goldgräberstimmung. Am Straflandesgericht Wien ist gerade ein Gerichtsverfahren den „Heumarkt“ betreffend anhängig. Der „Eurofighter-Prozess“ hat mittlerweile auch schon fast rechtshistorischen Charakter, fand der Deal doch vor ungefähr 18 Jahren statt. Man sollte meinen, dass der Begriff der Compliance mittlerweile auch in den Köpfen aller Politiker angekommen ist. In Brüssel werden hingegen Geldsäcke in der Privatwohnung einer ranghohen EU-Politikerin gelagert. Bereits die Vorgehensweise zeigt, dass hier absolut kein Unrechtsbewusstsein besteht. Auf politischer Ebene sehe ich daher enormen Aufholbedarf die Compliance betreffend.

Foto von Dr. Georges Leser

Dr. Georges Leser

Gastautor

Der Wiener Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte beleuchtet im Rahmen seiner Gastbeiträge aktuelle Themen im Bereich Start-up, Krypto und des Kapitalmarktrechtes.
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