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Parlament04.07.20222 Min. Lesezeit

Sozialausschuss ebnet Weg für wesentliche Teile der Pflegereform

Von Redaktion LawFinder

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat den Weg für wesentliche Teile der von der Regierung angekündigten Pflegereform geebnet. Die Abgeordneten stimmten insgesamt vier Gesetzesinitiativen zu, die unter anderem eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen, einen Pflegebonus für Angehörige in Höhe von 1.500 € sowie eine Erhöhung des Demenz-Zuschlags beim Pflegegeld bringen. Zudem wird der Bund den Ländern 520 Mio. € für Gehaltserhöhungen für Pflegepersonal sowie 225 Mio. € für Ausbildungszuschüsse zur Verfügung stellen. Die Beschlüsse fielen überwiegend mit ÖVP-Grünen-Mehrheit, nur die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wurde auch von den NEOS mitunterstützt.

Die Oppositionsparteien bewerteten zwar einzelne Punkte des Pakets positiv, halten die Maßnahmen insgesamt aber für unzureichend und wenig nachhaltig. Dadurch werde man den Mangel an Pflegekräften nicht beheben, sind sie überzeugt. So vermissen sie etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich.

Sozialminister Johannes Rauch zeigte sich demgegenüber erfreut, dass erste Beschlüsse zur Umsetzung des von Regierung angekündigten Reformpakets noch vor dem Sommer gefasst werden können. Das sei ein wichtiges Signal an die Betroffenen und werde von diesen auch positiv aufgenommen. Immerhin nehme der Bund mehr als 1 Mrd. € zur Verbeserung der Situation in die Hand. Darauf verwiesen auch Vertreter:innen der Koalitionsparteien, die von einem „großen Wurf“ und dem „größten Reformpaket seit der Einführung des Pflegegelds“ sprachen. Das ursprünglich für Herbst 2023 in Aussicht genommene Pflegestipendium für Personen, die sich via AMS umschulen lassen, soll laut Rauch bereits Anfang nächsten Jahres kommen.

Quelle: www.parlament.gv.at

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