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Parlament05.07.20243 Min. Lesezeit

Aktuelle Beschlüsse des Nationalrats vom 04. Juli 2024

Von LawFinder Redaktion · Von Juristen für Juristen

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Der Nationalrat ist am 04. Juli 2024 zu einer Sitzung zusammengetreten und es wurden unter anderem die Themen Tierschutz, die unentgeltliche Abgabe von Arzneimittel durch das Österreichische Rote Kreuz an Bedürftige, der elektronische Impfpass, das Pflegepaket, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, die Zuverdienstgrenze für Studierende und viele weitere spannende Themen behandelt.

Kurzzusammenfassung der Beschlüsse:

  • Eine Tierschutzgesetznovelle bringt eine Verschärfung des Qualzuchtverbots für Haustiere. Überdies wird es ab 1. Juli 2026 einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und Amphibien, Reptilien und Papageienvögel geben. Man muss einen Kurs mit mindestens vier Unterrichtseinheiten absolvieren. Weiters wird es eine bessere Datenlage bei Hunden geben, die aus dem Ausland vermittelt werden.

  • Das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine dürfen im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel künftig unentgeltlich an Bedürftige abgeben. Bis jetzt war die Medikamentenabgabe den Apotheken vorbehalten. Von der Regelung sind auch rezeptpflichtige Medikamente umfasst, wenn eine entsprechende Verschreibung vorliegt.

  • Neuerungen gibt es beim Zivildienst. Zivildiener können bei besonders wirtschaftlichen oder familiären Gründen den Zivildienst einmal teilen. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit der gewünschten Einrichtung. Weiters sollen Zivildiener bei der Geburt eines Kindes künftig einen "Papamonat" in Anspruch nehmen können.

  • Der elektronische Impfpass (E-Impfpass) geht in Vollbetrieb und die Rettungsdienste und die Hotline 1450 werden an die elektronische Gesundheitsakte ELGA angebunden. Ein wichtiger Bestandteil des E-Impfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen dient sowie von impfrelevanten Informationen. Anbieter, die impfen, müssen das künftig im Impfregister eintragen.

  • Der Nationalrat beschließt ein Pflegepaket, das die Befugnisse von diplomiertem Pflegepersonal, Pflegefachassistent:innen und Heimhelfer:innen neu regelt. Angehörige des gehobenen Dienstes dürfen ab September 2025 Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege und Pflegeintervention verordnen. Pflegefachassistent:innen dürfen bei der chirurgischen Wundversorgung assistieren und Heimhelfer:innen dürfen nach einer Ausbildung Blutdruck messen. Zudem bekommt das AMS weitere 20 Mio. € jährlich für die Erweiterung des Pflegestipendiums.

  • Der Nationalrat beschließt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Alle Abgeordnete stimmen für eine Stärkung der Behindertenanwaltschaft und des Bundesbehindertenbeirates sowie eine Absicherung des Österreichischen Behindertenrates mit jährlich 870.000 €. Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen müssen künftig eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n einrichten. Bei der Beantragung eines Behindertenpasses wird es beim Foto bürokratische Erleichterungen geben.

  • Studierende können künftig neben ihrem Studium mehr Geld verdienen. Die jährliche Zuverdienstgrenze wird von 15.000 € auf 16.455 € angehoben und jährlich an die Inflation angepasst. Die Anhebung passiert rückwirkend mit 1. Jänner 2024. Nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahrs den Anspruch auf Familienbeihilfe verloren, wenn sie mehr als 15.000 € jährlich dazuverdienten.

  • Ein Gesetz zur Schaffung der arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit hat den Nationalrat passiert. Möglich wird damit auch das Arbeiten in der Wohnung von Angehörigen, in Coworking-Spaces oder an anderen Orten wie Cafés, wenn die Orte in einer Telearbeitsvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Das Arbeiten im Homeoffice wurde während der Corona-Pandemie gesetzlich geregelt. Eine Evaluierung hat gezeigt, dass eine Ausweitung notwendig ist – und zwar auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

  • Mit der Fahrgastrechtenovelle setzt Österreich eine EU-Verordnung zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr um. Damit werden Entschädigungsansprüche bei Verspätungen, Zugausfällen oder bei Überfüllung von Zügen gestärkt. Künftig sollen nicht nur Inhaber:innen von Jahreskarten, sondern auch von anderen Zeitkarten Entschädigungen bekommen.

  • Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes enthält neue Regeln für die Zuteilung von Wunschkennzeichen. Anstößige Kennzeichen sollen nicht bewilligt werden, insbesondere bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Weiters wird das Recht von Ukraine-Geflüchteten verlängert, ihre Fahrzeuge in Österreich ohne eine Ummeldung zu verwenden.

Quelle: www.parlament.gv.at und Facebookseite des Österreichischen Parlaments

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